Allgemeine Geschäftsbedingungen


I Geltung der Geschäftsbedingungen

1. Alle Angebote, Lieferungen, elektronische Bildübermittlungen und die Vergabe von Nutzungsrechten erfolgen ausschließlich freibleibend und nicht exklusiv zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2. Abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers oder Sondervereinbarungen gelten nur bei schriftlicher Bestätigung durch sinopictures. Geschäftsbedingungen des Bestellers, auf die in Bestellformularen, Lieferbestätigungen, im Internet o.ä. verwiesen wird, wird hiermit ausdrücklich widersprochen.


II Vertragliche Rechte und Pflichten

1. Grundsätzlich wird nur das einfache Nutzungsrecht am fotografischen Urheberrecht an den Besteller übertragen. Die Bildvorlagen werden von sinopictures dem Besteller zur einmaligen, vertraglich fixierten Nutzung im vereinbarten Umfang zur Verfügung gestellt und sind nach erfolgter Nutzung zurückzugeben bzw. im elektronischen Speicher zu löschen. Ist eine über die ursprünglich eingeräumten Nutzungsrechte hinausgehende Nutzung, bspw. wiederholte Nutzung geplant, ist die vorhergehende schriftliche Zustimmung von sinopictures einzuholen.

2. Der Besteller hat bei Bestellung von Bildmaterial über die Art der beabsichtigten Nutzung, insbesondere Medium, Art und Umfang der beabsichtigten Nutzung umfassend Auskunft zu geben. Entsprechend den Angaben des Bestellers erfolgt von sinopictures die Einverständniserklärung zur Nutzung des Bildmaterials. Soll das gelieferte Bildmaterial zu werblichen Zwecken genutzt werden, bedarf es einer gesonderten Vereinbarung. Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden.

3. Rechte an Bildinhalten, wie bspw. an Werken der bildenden und darstellenden Kunst, Marken und Kennzeichen räumt sinopictures nicht ein. Eine Ablösung dieser weiteren Rechte sowie die Erwirkung von Publikationsgenehmigungen von Museen, Sammlungen etc. obliegen dem Verwender.

4. Eine Entstellung der Bildvorlagen in irgendeiner Form, z.B. durch Abzeichnen, fotografische Nachstellung, zeichnerische Verfälschung, elektronische Veränderung durch Fotocomposing o.ä. ist nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.

5. Mit der Bildlieferung wird ein zeitlich begrenztes Leihverhältnis begründet.

6. Reklamationen, die den Inhalt von Bildlieferungen oder das Bildmaterial betreffen, müssen bei sinopictures spätestens drei Werktage nach Zugang des Bildmaterials beim Besteller eingehen. Reklamationen hinsichtlich technischer oder sonstiger verdeckter Mängel sind unverzüglich ab Entdeckung in schriftlicher Form vorzubringen. Bei unterlassener entsprechender Reklamation ist eine Haftung von sinopictures für eventuell bereits entstandene oder entstehende Kosten/Schäden ausgeschlossen.

7. Reproduktionen bzw. elektronische Speicherungen unseres Bildmaterials, die in unmittelbarem Zusammenhang zum Nutzungszweck stehen, sind umgehend nach Abschluss der Produktion zu vernichten bzw. zu löschen.

8. Der Besteller digitaler Bildvorlagen ist zur Beachtung der publizistischen Grundsätze des Deutschen Presserates (Pressekodex) verpflichtet.

9. sinopictures behält sich die Übertragung von Zweitrechten an Verwertungsgesellschaften ausdrücklich vor und erkennt keine Klauseln an, nach denen mit der Annahme des Nutzungshonorars die Wahrnehmung weiterer Rechte durch sinopictures ausgeschlossen sein soll.


III Honorare und Kosten

1. Jede Nutzung des Bildmaterials von sinopictures ist honorarpflichtig. Das Honorar und ist vom Nutzungsmedium sowie von Art und Umfang der Nutzung abhängig. Alle Honorarangaben verstehen sich stets netto zuzüglich Mehrwertsteuer. Die Honorarforderung entsteht mit Nutzung des Bildmaterials.

2. Die Honorare gelten nur für die einmalige Nutzung und für den angegebenen Zweck, im genannten Umfang und im vereinbarten Zeit– und Sprachraum. Jede weitere Verwendung ist erneut melde- und honorarpflichtig und bedarf der schriftlichen Zustimmung durch sinopictures. Wird ein bebildertes Objekt (z.B. Buch, CD-Cover, Zeitschrift, Zeitung etc.) in einem neuen Medium abgebildet, so ist für das darauf erkennbare Fotomotiv erneut Honorar fällig, unabhängig von bereits honorierten Nutzungsrechten für das gleiche Bild im ursprünglichen Verwendungszusammenhang. Dies gilt bei der Nutzung zu Werbezwecken nur, wenn die werbliche Abbildung größer als 1:1 ist. Der Verwender hat sinopictures umfassend über den neuen Verwendungszweck zu informieren und muss sich die Zustimmung zur Nutzung vorab bei sinopictures einholen.

3. Als honorarpflichtige Nutzung gilt auch die Verwendung eines Bildes als Vorlage für Zeichnungen, Karikaturen, nachgestellte Fotos, bei Verwendung zu Layout- und Präsentationszwecken, für Bildrealisierung oder Bildprojektionen sowie bei Verwendung von Bilddetails zur Erstellung neuer Werke wie z.B. Fotomontagen, Fotocomposing o.ä. manuell oder mittels elektronischer oder ähnlicher Technik.

4. Macht der Besteller keine oder ungenaue Angaben zum Nutzungsumfang, ist sinopictures berechtigt, ein medienspezifisches Pauschalhonorar festzusetzen.

5. Falls die vorgesehene Veröffentlichung oder sonstige Verwendung des Bildmaterials nicht erfolgt, kann ein bereits bezahltes Honorar nicht zurückerstattet bzw. zurückverlangt werden.

6. Für alle Bildlieferungen bzw. elektronischen Bildübermittlungen werden Downloadkosten berechnet.


IV Kosten /Schadenersatz/Vertragsstrafe

1. Die ungenehmigte Verwendung oder eine Weitergabe des sinopictures Bildmaterials an Dritte wird vorbehaltlich weiterer Schadenersatzansprüche von sinopictures mit einer Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars in Rechnung gestellt. Bei ungenehmigter Archivierung durch den Besteller wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 150,- EUR pro Bildvorlage fällig.

2. Durch die Zahlung von Servicekosten, Schadensersatz sowie Vertragsstrafe erwirbt der Besteller weder Nutzungs- noch Eigentumsrechte an den Bildvorlagen.


V Haftung

1. Für die Verletzung des Urheberrechts durch abredewidrige oder entstellende Verwendung übernimmt sinopictures keine Haftung. Bei Verletzung solcher Rechte ist allein der Verwender etwaigen Dritten gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet. Er stellt sinopictures insoweit von Ansprüchen Dritter frei.

2. Soweit durch die Nutzung der Bildvorlagen Persönlichkeitsrechte einer abgebildeten Person verletzt sein könnten, obliegt es dem Besteller, die Zustimmung des Abgebildeten einzuholen. Tendenzfremde Verwendungen oder auch Verfälschungen in Bild und Wort sowie Verwendungen, die zur Herabwürdigung von abgebildeten Personen führen können, sind unzulässig. Der Besteller stellt sinopictures insoweit von Ansprüchen Dritter frei. Das gleiche gilt, wenn Personenbildnisse über den Rahmen der jeweils eingeräumten Nutzungsrechte hinaus, beispielsweise zu Werbezwecken verwendet werden, ohne dass dies mit sinopictures vereinbart ist.

3. Die Rechte an Bildinhalten, wie bspw. an Werken der bildenden und darstellenden Kunst, Marken und Kennzeichen muss der Besteller selbst einholen. Er stellt sinopictures insoweit von Ansprüchen Dritter frei.

4. Sinopictures haftet nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.


VI Urhebernennung, Agenturvermerk, Belegexemplare

1. sinopictures verlangt unter Hinweis auf § 13 UrhG ausdrücklich einen Agentur- und Urhebervermerk - sinopictures in Verbindung mit dem Namen des Fotografen bzw. der Partneragentur –, und zwar in einer Weise, dass kein Zweifel an der Zuordnung zum jeweiligen Bild bestehen kann. Sammelbildnachweise reichen in diesem Sinne nur aus, sofern sich aus diesen ebenfalls die zweifelsfreie Zuordnung zum jeweiligen Bild vornehmen lässt. Dies gilt insbesondere auch für Film, Fernsehen, CD-ROM und werbliche Nutzung. Der Verwender hat sinopictures von aus der Unterlassung der Urheber- und Agenturvermerkte resultierenden Ansprüchen Dritter freizustellen. Unterbleibt der Urheber- und/oder Agenturvermerk, hat sinopictures einen Anspruch auf 100% Verletzerzuschlag.

2. Vor jeder Veröffentlichung im Druck sind sinopictures gemäß § 25 Verlagsgesetz mindestens zwei vollständige Belegexemplare unaufgefordert und kostenlos zu übersenden.

VII Zahlungsbedingungen, Gerichtsstand, Sonstiges

1. Die Rechnungen von sinopictures sind stets unverzüglich nach Erhalt netto ohne Abzug (zzgl. der jeweils gültigen MwSt.) zahlbar.

Nach Ablauf von 30 Tagen ab Erhalt der Rechnung berechnet sinopictures Verzugszinsen in Höhe von 5 % - Punkten über dem Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 1 BGB.

2. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Berlin.

3. Es gilt, auch bei Lieferungen ins Ausland, deutsches Recht als vereinbart.

4. Sollte eine Bestimmung dieser Liefer- und Geschäftsbedingungen nichtig sein, so wird diese durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die dem gewünschten Zweck am nächsten kommt. Die Gültigkeit der anderen Bestimmungen wird davon nicht berührt.

Stand 07/2006